|
![]() |
||||||||||
|
|||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
Advocaat
|
PersonenschadenWenn eine Person bei einem Ereignis verletzt oder gar getötet wird, spricht man von einem Personenschaden. Im Bereich der Arbeitsunfälle dienen gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften oder Richtlinien der Berufsgenossenschaften hauptsächlich der Vermeidung eines Personenschadens. Einigen Arbeitgebern sind diese Vorschriften zum Arbeitsschutz allerdings ein Dorn im Auge, da einige Vorschriften nur mit relativ hohem finanziellen oder zeitlichen Aufwand umsetzbar sind. Die Schadensersatzpflicht bei Personenschäden besteht neben den Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit auch für alle sich daraus ergebenden Folgekosten. Hierzu zählen z.B. Verdienstausfall, Fortkommensschaden wegen verändertem Karriereverlauf, Rentenschaden, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld, aber auch Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen sowie Krankenhaus-, Arzt-, Medikamenten- und Heilmittelkosten. Haftpflichtversicherer regulieren Personenschäden in nicht ganz klaren Fällen manchmal nur zögerlich oder bestreiten Ihre Eintrittspflicht sogar, was sehr häufig zu jahrelanger Regulierungsverzögerung und schließlich zu langwierigen Prozessen führen kann. Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, der Ihnen mit viel Erfahrung und Fachwissen zur Seite stehen kann? Dann scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir bieten eine kompetente anwaltliche Vertretung mit einer großen Fachkompetenz, ohne die nur in Ausnahmefällen eine angemessene Regulierung von Personenschäden zu realisieren ist. Sie können mit uns über unser Kontaktformular unter www.koerperschaeden.de in Kontakt treten, uns eine E-Mail schreiben (RA.Frese@anwalt-in-kiel.de) oder uns ganz einfach anrufen (Tel: +49 [0] 431 7996440). Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. |
||||||||||