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Haushaltsführungsschaden

Wer seinen Haushalt aufgrund der Folgen eines Unfalles nicht oder zumindest zeitweilig nicht mehr führen kann, hat Anspruch auf Schadensersatz. Hier spricht man vom Haushaltsführungsschaden. Dieser kann durchaus sehr hoch sein.

Zum Beispiel die alleinerziehende Mutter von einigen Kindern, die aufgrund der Folgen eines Unfalles den Haushalt und natürlich auch die Kinderbetreuung nicht mehr oder nicht allein übernehmen kann. Diese Art von Haushaltsführungsschäden ist in einem Standardwerk zusammengefasst, in welchem der genaue prozentuale Anteil der täglichen Hausarbeit wie z.B. das Zubereiten der Mahlzeiten, Wäsche waschen, Gartenpflege, Putzen des Haushaltes usw. aufgelistet ist. So kann ein Schadensersatzanspruch aus einem Haushaltsführungsschaden genau ermittelt werden.

Dieser Anspruch bleibt auch bestehen, wenn die verunfallte Person den Haushalt trotz aller Einschränkungen weiterhin selbst führt, oder wenn sich z.B. ein Familienmitglied oder Nachbar sich unentgeltlich um den Haushalt kümmert. Grundsätzlich gilt, dass sich die Höhe des zu berechnenden Schadensersatzes aus den Kosten ergibt, die entstanden wären, wenn Dritte für die Führung des Haushaltes hätten bezahlt werden müssen.

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