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Schadensrecht

Das Schadensrecht bezeichnet die Summe sämtlicher gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Richtlinien, die sich mit der Schadensverhütung und der Schadenregulierung im weitesten Sinne auseinandersetzen.

Bei einem Schaden handelt es sich um die materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes aufgrund eines Ereignisses. Den Unterschied des Rechtsgutes vor und nach dem Ereignis bezeichnet man als Schaden.

Schadenersatzansprüche können entstehen z.B. durch einen Unfall. Gegen solche Ansprüche kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Für eine private Haftpflichtversicherung besteht diese Plicht dagegen nicht. Hat man jedoch einen Schaden erlitten und möchte nun Schadensersatzansprüche durchsetzen, hat man es in der Regel mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tun, die natürlich alles versucht die Schadenssumme möglichst gering zu halten oder sogar ganz auszuschließen.

Als Privatperson ohne Rechtsbeistand ist man im Schadensrecht gegen die mit routiniertem Personal und ganzen Fachabteilungen aufgestellten Versicherer meistens deutlich im Nachteil. Im Schadensrecht ist es also sehr wichtig, jeden einzelnen Schritt, von der Höhe der Summe bis hin zu den Verjährungsfristen bei der Festlegung der Ansprüche aus Zukunftsschäden, genau zu bedenken und durch Fachanwälte bearbeiten zu lassen.

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