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Verkehrsrecht

Der Begriff "Verkehrsrecht" umfasst die Summe alle Vorschriften und Geschehnisse, die sich im weitesten Sinne mit dem Verkehr befassen. Dies betrifft in erster Linie den Straßenverkehr in zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher, strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Hinsicht.

In einem zivilrechtlichen Verkehrsrechtsverfahren gilt es in der Regel zu klären, wer für welche Schäden verantwortlich ist und wessen Fehlverhalten die Schäden verursacht hat. Bei reinen Sachschäden ist die Bemessung im Verkehrsrecht regelmäßig auch in konkreten Zahlen darzulegen. Anders jedoch bei Körperschäden und irreparablen, dauerhaft gesundheitlichen Schädigungen eines Unfallbeteiligten. Hier kann es zu unmittelbaren Schädigungen, Folgeschäden, aber auch zu Beeinträchtigungen kommen, die erst Jahrzehnte später auftreten.

Die Möglichkeit, den Unfallgegner oder dessen Versicherung in einem Verkehrsrechtsverfahren auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu verklagen besteht natürlich immer. In so einem Fall ist man aber in der Regel auf fachlich kompetente Hilfe in Form eines Rechtsbeistandes angewiesen, der sich, in dem für Laien scheinbar undurchdringlichen Paragraphendschungel, auf sicherem Terrain bewegt und auch die kleinsten Schlupfwinkel und Fallstricke im Verkehrsrecht kennt.

Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand, der Ihnen mit viel Erfahrung und Fachwissen im Verkehrsrecht zur Seite stehen kann? Dann scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir bieten eine kompetente anwaltliche Vertretung mit einer großen Fachkompetenz, ohne die nur in Ausnahmefällen eine angemessene Regulierung von Personenschäden zu realisieren ist. Sie können mit uns über unser Kontaktformular unter www.koerperschaeden.de in Kontakt treten, uns eine E-Mail schreiben (RA.Frese@anwalt-in-kiel.de) oder uns ganz einfach anrufen (Tel: +49 [0] 431 7996440). Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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